Beiträge
Kita-Beiträge ab 01.09.2024
Betreuungszeiten | Krippe | Kindergarten |
monatlicher Beitrag | monatlicher Beitrag | |
2 bis 3 Stunden | 149,00 € |
|
3 bis 4 Stunden | 203,00 € | 76,00 € |
4 bis 5 Stunden | 242,00 € | 94,00 € |
5 bis 6 Stunden | 265,00 € | 112,00 € |
6 bis 7 Stunden | 304,00 € | 130,00 € |
7 bis 8 Stunden | 343,00 € | 148,00 € |
8 bis 9 Stunden | 382,00 € | 166,00 € |
9 bis 10 Stunden | 421,00 € | 184,00 € |
(In diesen Beiträgen sind jeweils 7,00 € Spielgeld, 3,00 € Teegeld und 2,00 € für die KitaApp enthalten).
Für Krippenkinder bleibt der Beitrag für die Betreuung in der Krippe so lange bestehen, so lange auch die Betreuung dort erfolgt. Sollte das Krippenkind schon währen der Zeit in der Krippe das 3. Lebensjahr vollenden, hat das keine Auswirkungen auf die monatlichen Beiträge.
Hinweis:
Kindergartenbeiträge ab dem 01.09.2024
Die Elternbeiträge werden für die gesamte Kindergartenzeit mit 100 € pro Kind und Monat vom Freistaat Bayern bezuschusst.
Der Beitragszuschuss wurde in der o.a. Liste bereits berücksichtigt bzw. abgezogen.
Krippenbeiträge ab dem 01.09.2024
Zusätzlich zum Beitragszuschuss für die gesamte Kindergartenzeit hat der Freistaat Bayern das Krippengeld eingeführt. Eltern werden bereits ab dem ersten Geburtstag ihres Kindes mit monatlich bis zu 100 € pro Kind bei den Kinderbetreuungsbeiträgen entlastet, wenn sie diese tatsächlich tragen.
Die Auszahlung erfolgt auf Antrag durch das Zentrum Bayern Familie und Soziales direkt an die Antragsteller.
Der Antrag samt Erläuterungen steht auf der Homepage des ZBFS unter ww.zbfs.bayern.de/familie/krippengeld zur Verfügung. Dort gibt es auch Antworten auf häufige Fragen zum Krippengeld.